Geräte-Retter-Prämie

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Ziel der Förderung ist es, die Anzahl der Reparaturen von Elektro- und Elektronikgeräten zu steigern. Durch die Verlängerung der Nutzungsdauer werden wertvolle Ressourcen und Energie gespart und Abfälle vermieden und so ein wertvoller Beitrag zum Umweltschutz geleistet.

Wer kann eine Förderung beantragen?

Die Förderung richtet sich ausschließlich an Privatpersonen mit einem Wohnsitz in Österreich.

Was kann gefördert werden?

Gefördert wird die Reparatur, Service oder Wartung und/oder der Kostenvoranschlag für Reparaturarbeiten, Serviceleistungen oder Wartungsleistungen von Elektrogeräten und Elektronikgeräten, welche üblicherweise in privaten Haushalten verwendet werden. 

Die Geräte müssen sich in privatem Eigentum der antragstellenden Person befinden und dürfen nicht geliehen oder gemietet sein.

Förderfähige Geräte sind zum Beispiel:

Kaffeemaschine, Kühl- und Gefriergeräte, Bügeleisen, Waschmaschine und Trockner, Akkuschrauber, Bohrmaschine, Hörgerät, Bildschirme, Drucker, Fernseher und ähnliches.

Nicht förderfähig sind:

PKWs, Handys und Smartphones, E-Bikes und Motorräder, Fitnessgeräte Gasherd, Rasenmäher sowie E-Geräte, welche für die Inbetriebnahme Energiequellen wie Erdgas, Benzin oder Diesel benötigen (z.B.: Motorsäge), E-Geräte, welche Strom produzieren, jedoch nicht durch Strom betrieben werden (z.B.: Notstromaggregat) oder E-Geräte, welche fix mit dem Mauerwerk verbunden sind 


Wo und wie kann die Geräte-Retter-Prämie beantragt werden?

Bei Abholung des reparierten Gerätes ist der volle Betrag zu bezahlen. Der Reparaturbetrieb reicht dann die Förderung ein und sie erhalten den Betrag auf ihr Konto.


Wie hoch ist die Förderung?

Die Förderung pro Bon beträgt 50% der förderungsfähigen Brutto-Kosten
maximal jedoch 

  • 130 Euro für eine Reparatur, Service oder Wartung
  • 30 Euro für einen Kostenvoranschlag


Alle Informationen und Unterlagen finden Sie unter www.geräte-retter-prämie.at 

14.01.2026 10:53

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