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Für die Bereitstellung der Gemeindewasserleitung ist jährlich eine Bereitstellungsgebühr zu entrichten.
Die Bereitstellungsgebühr ist das Produkt der Nennbelastung des Wasserzähler (in m³/h) mal dem Bereitstellungsbetrag. In der Regel werden Wasserzähler mit einer Verrechnungsgröße von 3 m³/h verwendet.