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Aushängezeitraum: 16.04.2026 - 22.06.2026
Verlautbarungüber das Eintragungsverfahren für die Volksbegehren mit den Kurzbezeichnungen
- GRATIS Verhütung- Karfreitag-Feiertag für Alle- Polizei - kritischer Personalmangel- Transparenz im Parlament- Wahlpflicht Nationalratswahl Bundespräsidentenwahl
Aufgrund der auf der Amtstafel des Bundesministeriums für Inneres sowie im Internet veröffentlichten stattgegebenen Entscheidung des Bundesministeriums für Inneres betreffend die oben angeführten Volksbegehren wird verlautbart:
Die Stimmberechtigten können innerhalb des vom Bundesminister für Inneres gemäß § 6 Abs. 2 des Volksbegehrengesetzes 2018 - VoBeG festgesetzten Eintragungszeitraums, das ist
von Montag, 15. Juni 2026, bis (einschließlich) Montag, 22. Juni 2026,
in jeder Gemeinde in den jeweiligen Text samt Begründung der Volksbegehren Einsicht nehmen und ihre Zustimmung zu einem oder zu mehreren Volksbegehren durch einmalige eigenhändige Eintragung ihrer Unterschrift auf einem von der Gemeinde zur Verfügung gestellten Eintragungsformular erklären. Die Eintragung muss nicht auf einer Gemeinde erfolgen, sondern kann auch online getätigt werden (www.bmi.gv.at/volksbegehren).
Stimmberichtigt ist, wer am letzten Tag des Eintragungszeitraums das Wahlrecht zum Nationalrat besitzt (österreichische Staatsbürgerschaft, Vollendung des 16. Lebensjahres, kein Ausschluss vom Wahlrecht) und zum Stichtag 24. Februar 2024 in der Wählerevidenz einer Gemeinde eingetragen ist.
Bitte beachten: Personen, die bereits eine Unterstützungserklärung für ein Volksbegehren abgegeben haben, können für dieses Volksbegehren keine Eintragung mehr vornehmen, da eine getätigte Unterstützungserklärung bereits als gültige Eintragung zählt.
In dieser Gemeinde können Eintragungen während des Eintragungszeitraums an folgender AdresseGemeindeamt Feistritz am Wechsel, Feistritz am Wechsel 17, 2873 Feistritz am Wechselan den nachstehend angeführten Tagen und zu den folgenden Zeiten vorgenommen werden:
Online können Sie eine Eintragung bis zum letzten Tag des Eintragungszeitraumes (22. Juni 2026), 20.00 Uhr, durchführen.
Der BürgermeisterJosef Aminger
Verlautbarung (493 KB) - .PDF
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