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Aushängezeitraum: 19.04.2023 - 15.11.2023
Nach § 18 Abs. 1 des Wehrgesetzes 2001, BGBl. I Nr. 146, haben sich alle österreichischen Staatsbürger männlichen Geschlechtes des Geburtsjahrganges 2005 sowie alle älteren wehrpflichtigen Jahrgänge, die bisher der Stellungspflicht noch nicht nachgekommen sind, der Stellung zu unterziehen.
Termin für die Wehrpflichtige der Gemeinde Feistritz am Wechsel: 15. November 2023
Stellungskundmachung (456 KB) - .PDF
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