Notzeitfütterung für Rotwild

Aushängezeitraum: 18.10.2023

Die Bezrikshauptmannschaft Neunkirchen hat für den Verwaltungsbezirk Neunkirchen eine Verordnung erlassen, mit der die Notzeitfütterung für Rotwild sowie Fütterungseinschränkungen verfügt werden.

Verordnung (283 KB) - .PDF

Hinweis: Um sich die Datei anzusehen, klicken Sie darauf und öffnen Sie die Datei entweder im Browser, mit einem Programm (bspw. dem Adobe Acrobat Reader) oder speichern Sie sie auf Ihrem Computer.

Diesen Seiteninhalt teilen

Weiterleiten mit FacebookWeiterleiten mit LinkedInWeiterleiten mit Twitter