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Die Nächtigungstaxe ist eine gemeinschaftliche Landesabgabe. Sie fließt zu 65 % dem Land Niederösterreich und zu 35 % der Gemeinde zu. Die Nächtigungstaxe wird von allen Personen (Gästen) eingehoben, die in der Gemeinde in einer Gästeunterkunft nächtigen. Der Beherbergungsbetrieb (Unterkunftgeber) ist zur ordnungsgemäßen Einhebung und Ablieferung an die Gemeinde verpflichtet.
Die Nächtigungstaxe beträgt pro Gast und Nacht € 1,60.