Kommunales Investitionsprogramm

Aushängezeitraum: 23.03.2026

Berichtspflicht gemäß § 3 Abs. 1 Kommunalinvestitionsgesetz 2023 - KIG 2023 und § 3 Abs. 1 Kommunalinvestitionsgesetz 2025 - KIG 2025

Zu Unterstützung von kommunalen Investitionen hat der Bund den Gemeinden Finanzzuweisungen gewährt. Diese Finanzzuweisungen sind mit der Bedingung verbunden, über die Verwendung der Mittel bzw. über die Mittelverwendungsplanung auf der Homepage der Gemeinde zu berichten.


Finanzzuweisung aus dem KIP 2023

Aus dem Kommunalinvestitionsprogramm 2023 stehen der Gemeinde Feistritz am Wechsel 107.866,00 Euro zur Verfügung.

  • 53.933,00 Euro wurden im Jahr 2024 ausbezahlt und für das Investitionsvorhaben "Erweiterung der Wasserversorgung - Transportleitung Pichler-Quellen - Hollabrunn" verwendet.
  • 26.507,44 Euro wurden im Jahr 2026 ausbezahlt und für das Projekt "Umrüstung der öffentlichen Straßenbeleuchtung auf LED" verwendet.
  • 27.425,56 Euro werden im Jahr 2027 ausbezahlt. Diese Mittel sind aufgrund des vom Gemeinderat beschlossenen Mittelfristigen Finanzplans zur Finanzierung des Investitionsvorhabens "Erweiterung der Wasserversorgung" vorgesehen.


Finanzzuweisung aus dem KIP 2025

Aus dem Kommunalinvestitionsprogramm 2025 stehen der Gemeinde Feistritz am Wechsel 73.345,18 Euro zur Verfügung.

  • 17.594,31 Euro wurden im Jahr 2025 ausbezahlt und für das Projekt "Radwegbrücke" verwendet.
  • 24.444,99 Euro wurden im Jahr 2026 ausbezahlt und für das Projekt "Umrüstung der öffentlichen Straßenbeleuchtung auf LED" verwendet.
  • 20.975,88 Euro - Auszahlung im Jahr 2027 - und 10.330,00 Euro - Auszahlung im Jahr 2028 - sind in dem vom Gemeinderat beschlossenen Mittelfristigen Finanzplan für das Vorhaben "Erweiterung der Wasserversorgung" vorgesehen.


Josef Aminger
Bürgermeister


 



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