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Aushängezeitraum: 23.03.2026
Zu Unterstützung von kommunalen Investitionen hat der Bund den Gemeinden Finanzzuweisungen gewährt. Diese Finanzzuweisungen sind mit der Bedingung verbunden, über die Verwendung der Mittel bzw. über die Mittelverwendungsplanung auf der Homepage der Gemeinde zu berichten.
Finanzzuweisung aus dem KIP 2023
Aus dem Kommunalinvestitionsprogramm 2023 stehen der Gemeinde Feistritz am Wechsel 107.866,00 Euro zur Verfügung.
Finanzzuweisung aus dem KIP 2025
Aus dem Kommunalinvestitionsprogramm 2025 stehen der Gemeinde Feistritz am Wechsel 73.345,18 Euro zur Verfügung.
Josef AmingerBürgermeister