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Aushängezeitraum: 02.01.2024 - 30.06.2024
Das Verzeichnis der auf die einzelnen Grundbesitzer entfallenden Anteile ist durch zwei Wochen im Gemeindeamt Feistritz am Wechsel zur öffentlichen Einsicht aufgelegen. Es wurden keine Beschwerden eingebracht.
Die Auszahlung erfolgt gemäß Beschluss der Jagdauschüsse
durch Überweisung auf ein vom jeweiligen Jagdpächter bekanntgegebenes Konto. Beträge bis € 15,-- werden nicht überwiesen. Solche Beträge können bis spätestens 30. Juni 2024 im Gemeindeamt abgeholt werden. Die nicht behobenen Beträge werden der Jagdpacht 2024 hinzugefügt.
Der Bürgermeister:Franz Sinabel