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Aushängezeitraum: 24.04.2026 - 04.06.2026
Der Landtag von Niederösterreich hat in seiner Sitzung am 26. März 2026 die in der Anlage angeführten Gesetzesbeschlüsse gefasst. Die Beschlüsse sind unter dem in der Anlage angegebenen Link einsehbar.
Die sechswöchige Frist für einen allfälligen Antrag auf Einleitung einer Volksabstimmung beginnt gemäß Art. 27 Abs. 1 der NÖ Landesverfassung 1979 mit dem Tag der Fassung der Gesetzesbeschlüsse durch den Landtag zu laufen und endet mit 4. Juni 2026.
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Gesetzesbeschluss der Volksabstimmung unterliegt, wenn eine solche binnen sechs Wochen nach der Beschlussfassung von wenigstens 25.000 antragsberechtigten Landesbürgern oder wenigstens 50 Gemeinden oder einer Mehrheit der Landtagsmitglieder schriftlich verlangt wird.
Der BürgermeisterJosef Aminger
NÖ-LT-A-167/001-2026 (525 KB) - .PDF
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