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Aushängezeitraum: 20.12.2024 - 30.01.2025
Der Landtag von Niederösterreich hat in seiner Sitzung am 19. Dezember 2024 die in der Anlage angeführten Gesetzesbeschlüsse gefasst.
Die sechswöchige Frist für einen allfälligen Einspruch beginnt gemäß Art. 27 Abs. 1 der NÖ Landesverfassung 1979 mit dem Tag der Fassung der Gesetzesbeschlüsse durch den Landtag zu laufen und endet mit 30. Jänner 2025.
Es wird darauf hingewiesen, dass der Wortlaut der Gesetzesbeschlüsse bei der Bezirkshauptmannschaft zur öffentlichen Einsicht aufliegt. Die Gesetzesbeschlüsse sind auch im Internet unter dem in der Anlage angegebenen Link abzurufen.
Der BürgermeisterJosef Aminger
NÖ-LT-A-151/001-2024 (599 KB) - .PDF
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