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Die Hundeabgabe für das Halten von Hunden beträgt
Wird der Hund während des Jahres erworben, so ist die Hundeabgabe innerhalb eines Monats nach dem Erwerb zu entrichten. Für die Folgejahre ist die Hundeabgabe jeweils bis spätestens zum 15. Februrar des laufenden Jahres ohne weitere Aufforderung zu entrichten.