Hundeabgabe

Die Hundeabgabe für das Halten von Hunden beträgt

  • für Nutzhunde jährlich 6,54 pro Hund
  • für Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotential und auffällige Hunde nach §§ 2 und 3 Hundehaltegesetz jährlich 70,00 pro Hund
  • für alle übrigen Hunde jährlich 22,50 pro Hund.

Wird der Hund während des Jahres erworben, so ist die Hundeabgabe innerhalb eines Monats nach dem Erwerb zu entrichten. Für die Folgejahre ist die Hundeabgabe jeweils bis spätestens zum 15. Februrar des laufenden Jahres ohne weitere Aufforderung zu entrichten.


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