Die NÖ Landesregierung hat beschlossen, sozial bedürftigen Niederösterreicherinnen und Niederösterreichern einen einmaligen Heizkostenzuschuss in der Höhe von € 150,- für die Heizperiode 2024/2025 zu gewähren.
Zusätzlich gewährt die Pfarr-Caritas Feistritz am Wechsel einen Zuschuss von € 80,-
Diese Zuschüsse können ab 21. Oktober 2024 bis 31. März 2025 beantragt werden.
Zusätzlich hat die NÖ Landesregierung den NÖ Wohnbonus beschlossen. Personen mit geringem Einkommen erhalten hier, gestaffelt nach Haushaltsgröße und Einkommen, eine Förderung von € 80,- bis € 200,-.
Diese Förderung ist von 21. Oktober bis 15. Dezember 2024 beantragbar.
Bei der Beantragung sind wir IHnen am Gemeindeamt gerne behilflich.
Bitte bringen Sie zur Beantragung Ihre E-Card, einen Einkommensnachweis und Ihre Kontonummer mit.