Handwerkerbonus ab 15. Juli 2024 beantragbar!
Der handwerkerbonus ist Teil des Wohn- und Baupakets der Bundesregierung. Diese Maßnahme soll die Bauwirtschaft und das Handwerk unterstützen und gleichzeitig Anreize für Investitionen in Wohn- und Lebensbereiche schaffen.
Was wird gefördert?
Der Handwerkerbonus ist ein finanzieller Anreiz für Handwerksleistungen im privaten Wohn- und Lebensbereich. Gefördert werden Arbeitsleistungen von Handwerkern im eigenen Zuhause, zum Beispiel: Ausmalen, Kücheneinbau, Fließenlegen, uws. Es werden aber auch Leistungen im Zusammenhang mit dem Hausbau bzw. der Wohnraumschaffung gefördert.
Gefördert werden Handwerkerleistungen rückwirkend ab dem 1. März 2024 bis zum 31. Dezember 2025.
Im Kalenderjahr 2024 gilt eine Förderobergrenze von € 2.000,- pro Jahr und Wohneinheit. Im Jahr 2025 gilt eine Obergrenze von € 1.500,-.
Die Beantragung erfolgt online über handwerkerbonus.gv.at
Über eine Antragsmaske müssen nur wenige Daten bekanntgegeben werden. Zur Identifikation des Antragstellers ist die Anmeldung mittels ID Austria oder das Hochladen eines gültigen Lichtbildausweises notwendig!
Sollten Sie mit Probleme mit der Antragstellung haben, sind wir Ihnen am Gemeindeamt gerne behilflich.
Um eine reibungslose Abwicklung zu garantieren nehmen Sie bitte folgende Unterlagen mit:
- Ausweis
- Rechnung der Handwerkerleistung
- Arbeitsleistung muss eigens ausgewiesen sein
- Leistungszeitraum muss angeführt sein
- Zahlungsbestätigung (Barzahlungsvermerk, Kontoauszug, ...)
- Kontonummer für Überweisung
Ihr Bürgermeister
Josef Aminger