Gefahrenzonenplan Pitten

Aushängezeitraum: 29.05.2026 - 29.06.2026

Kundmachung

Der von der Abteilung Wasserbau WA3 (Amt der NÖ Landesregierung) übermittelte Entwurf des Gefahrenzonenplans Pitten im Gemeindegebiet Feistritz am Wechsel wird gemäß Wasserrechtsgesetz § 42a Abs. 3 vier Wochen

vom 01.06.2026 bis einschließlich 29.06.2026

im Gemeindeamt zur öffentlichen Einsichtnahme während den Amtsstunden (Montag bis Freitag von 8.00 bis 16.00 Uhr) aufgelegt.

Gemäß Wasserrechtsgesetz § 42a Abs. 3 ist jedermann, der ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen kann, berechtigt, innerhalb der Auflagefrist zum Entwurf des Gefahrenzonenplanes schriftlich Stellung zu nehmen.

Der Bürgermeister

Josef Aminger

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