Erlaubnis zur Verwendung von Krähenfängen

Aushängezeitraum: 17.04.2023 - 15.03.2024

Die Bezirkshauptmannschaft Neunkirchen erlaubt für die Jagdjahre 2023/2024 im Verwaltungsbezirk Neunkirchen die Verwendung von Krähenfängen zum Lebendfang von Raben-, Nebelkrähe, Elster und Eichelhäher.

Krähenfänge dürfen nur innerhalb der nachstehenden Zeiträumen verwendet werden:
für Raben- und Nebelkrähen (Aaskrähen) vom 1. Juli 2023 bis 31. März 2024,
für Elstern und Eichelhäher von 1. August 2023 bis 15. März 2024.

Erlaubnis für die Verwendung von Krähenfängen (140 KB) - .PDF

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