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Aushängezeitraum: 17.04.2023 - 15.03.2024
Die Bezirkshauptmannschaft Neunkirchen erlaubt für die Jagdjahre 2023/2024 im Verwaltungsbezirk Neunkirchen die Verwendung von Krähenfängen zum Lebendfang von Raben-, Nebelkrähe, Elster und Eichelhäher.
Krähenfänge dürfen nur innerhalb der nachstehenden Zeiträumen verwendet werden:für Raben- und Nebelkrähen (Aaskrähen) vom 1. Juli 2023 bis 31. März 2024,für Elstern und Eichelhäher von 1. August 2023 bis 15. März 2024.
Erlaubnis für die Verwendung von Krähenfängen (140 KB) - .PDF
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