Ausnahme von Schonvorschriften

Aushängezeitraum: 17.04.2023 - 31.12.2024

Die Bezirkshauptmannschaft Neunkirchen lässt für die Jagdjahre 2023/2024 Ausnahmen von den Schonvorschriften für Federwild im gesamten Bereich des Verwaltungsbezirkes zu.

Die Schonzeit wird außer Wirksamkeit gesetzt für
die Elstern und Eichlhäher von 1. August 2023 bis 15. März 2024
die Raben- und Nebelkrähen (Aaskrähen) von 1. Juli 2023 bis 31. März 2024

sowie Aaskrähen aus Junggesellentrupps von 1. Jänner bis 31. Dezember 2023
und 1. Jänner bis 31. Dezember 2024

Ausnahme von Schonvorschriften (132 KB) - .PDF

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