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Aushängezeitraum: 09.12.2024 - 13.01.2025
Seit dem 19.09.2022 bestehende Waldverwüstung nach §16 Abs. 2 lit. d) ForstG auf dem Grundstück Nr. 7/1 in der KG Grottendorf. Die eingeleiteten Verwaltungsstrafverfahren wurden rechtskräftig abgeschlossen. Die forstpolizeilichen Aufträge zur Entfernung des Bauschutts aus dem Graben wurden nicht erfüllt.
Betreffend die Festlegung der weiteren Vorgehensweise und die Durchführung der ordnungsgemäßen Materialentsorgung beraumt die Bezirkshauptmannschaft Neunkirchen hierüber eine mündliche Verhandlung für:
Montag, 13.01.2025 um 8.30 UhrTreffpunkt: vor Ort, in 2873 Feistritz am Wechsel, Grottendorf 9
an.
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