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Aushängezeitraum: 13.04.2026 - 27.05.2026
Gemäß § 24 Abs. 5 des Niederösterreichischen Raumordnungsgesetzes (NÖ ROG 2014 i.d.g.F.) wird öffentlich kundgemacht, dass der Entwurf zur Abänderung des Örtlichen Raumordnungsprogramms der Gemeinde Thomasberg durch sechs Wochen, das ist in der Zeit
13. April 2026 bis 27. Mai 2026
im Gemeindeamt Thomasberg zur allgemeinen Einsicht aufliegt.
Gemäß § 24 Abs. 7 des Niederösterreichischen Raumordnungsgesetzes ist jedermann berechtigt innerhalb der Auflagefrist zum vorliegenden Entwurf schriftlich Stellung zu nehmen. Rechtzeitig eingelangte Stellungnahmen sind bei der endgültigen Beschlussfassung durch den Gemeinderat in Erwägung zu ziehen.
Eine Übersicht der geplanten Änderungen finden Sie in der Anlage.
Die BürgermeisterinKaroline Ofenböck
Kundmachung (507 KB) - .PDF
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