Änderung des örtlichen Raumordnungsprogrammes

Aushängezeitraum: 02.04.2024 - 15.05.2024

Kundmachung

Der Gemeinderat der Gemeinde Feistritz am Wechsel beabsichtigt, für die Katastralgemeinde Feistritz das örtliche Raumordnungsprogramm zu ändern (8. Änderung, Teil 1).

Der Entwurf vom Ingenieurbüro Hackl, 2551 Enzesfeld, wird gemäß den §§ 24 und 25 des NÖ Raumordnungsgesetzes 2014 (NÖ ROG 2014) i.d.g.F. durch sechs Wochen, in der Zeit

vom 2. April 2024 bis 15. Mai 2024

im Gemeindeamt zur allgemeinen Einsicht aufgelegt. Jedermann ist berechtigt, innerhalb der Auflagefrist zum Entwurf des örtlichen Raumordnungsprogrammes schriftlich Stellung zu nehmen.  

Übersicht der geplanten Änderungen im Flächenwidmungsplan:

Punkt 1
Widmung von 4 erhaltenswerten Gebäuden im Grünland (Geb 81, Geb 82, Geb 83, Geb 84* - keine Wohnnutzung) im Bereich des Grst. 1363 KG Feistritz

Punkt 2
Widmung eines erhaltenswerten Gebäudes im Grünland mit der Nutzungsbeschränkung: "Die Errichtung von Außenwandöffnungen sind auf einer Höhe von mind. 0,5 m über dem angrenzenden Außengelände zulässig." (vgl. Befund zur Geschäftszahl 11984799, Wildbach- und Lawinenverbauung Forsttechnischer Dienst, Günther Hochleitner vom 1.3.2024)

Bei der endgültigen Beschlussfassung durch den Gemeinderat werden rechtzeitig abgegebene Stellungnahmen in Erwägung gezogen. Der Verfasser einer Stellungnahme hat keinen Rechtsanspruch darauf, dass seine Anregung in irgendeiner Form Berücksichtigung findet.

Der Bürgermeister:
Franz Sinabel



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