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Die Abfallwirtschaftsgebühr errechnet sich aus - einem Anteil für die Erfassung und Behandlung von Abfall (Behandlungsanteil) und - einem Anteil für die Bereitstellung von Einrichtungen für die Abfallwirtschaft (Bereitstellungsanteil).
Der Bereitstellungsbetrag ist je Wohnung zu entrichten und als Jahresbetrag festgesetzt.Die Höhe des Behandlungsanteils errechnet sich durch Multiplikation der Anzahl der festgesetzten Abfuhrtermine und der Grundgebühr der zugeteilten Müllbehälter.