Abfallwirtschaftsabgabe

Detailinformationen zu dem Eintrag
exkl. MWSt35,20 € pro Jahr und Wohneinheit
inkl. MWSt38,72 € pro Jahr und Wohneinheit

Die Abfallwirtschaftsabgabe entspricht 64 % des jährlichen Bereitstellungsbetrages.

Der Ertrag aus der Abfallwirtschaftsabgabe ist für jene Zwecke der Abfallwirtschaft zu verwenden, für die keine Abfallwirtschaftsgebühr eingehoben wird. Dazu zählen unter anderem die Sperrmüll- und Sondermüllsammlungen, die Betreuung und Entsorgung der öffentlich aufgestellten Abfallbehälter, die Räumung von illegalen Müllablagerungen usw.


Diesen Seiteninhalt teilen

Weiterleiten mit FacebookWeiterleiten mit LinkedInWeiterleiten mit Twitter